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Federführend für die „Asociacion de Propietarios de la Urbanizacion Canales Santa Margarita“:
Dr. Wolfram Janzen Avda. Port Estaca 54 E-17480 Roses (Girona) Tel. 0034/972 459 526 E-Mail: FAM.JANZEN @terra.es
An: Deutsche Presseorgane; Herrn Rainer Wieland, Vizepräsident des Europäischen Parlaments; Deutsches Generalkonsulat in Barcelona, Frau Generalkonsulin Christine Gläser
Pressemeldung 17.02.2010
Enteignungen in Roses-Santa Margarita/Costa Brava ausgesprochen
Das spanische Umweltministerium hat den Eigentümern von 1500 an Kanalgrundstücken gelegenen Schiffsliegeplätzen in der Urbanisation Roses - Santa Margarita mitgeteilt, dass ihre privaten Liegeplätze in staatliches Eigentum überführt worden sind. Außerdem beansprucht der Staat einen Streifen von 6 m, teilweise 20 m, ab der Wasserlinie für öffentliche Zwecke. Dieser Streifen geht durch Häuser und Gärten, die an den Kanälen liegen.
Santa Margarita ist eine Urbanisation, die in den sechziger Jahren nach genehmigten Plänen errichtet wurde. Sie wird von einem Kanalnetz durchzogen, über das die Anwohner ins Meer gelangen können. Laut den genehmigten Plänen wurde den Eigentümern seinerzeit die Errichtung von privaten Anlegeeinrichtungen und die Verwaltung und Nutzung der Kanäle durch eine Vereinigung der Eigentümer zugesprochen. Die Liegeplätze wurden unter notarieller Mitwirkung als privates Eigentum erworben und ins Eigentumsregister eingetragen. Dementsprechend wurden auch Steuern und Abgaben an Staat und Gemeinde bezahlt. Der spanische Staat enteignet – wobei er diesen Ausdruck vermeidet - nun rückwirkend unter Berufung auf das 1988 erlassene „Küstengesetz“ diese Flächen ohne Entschädigung. Von den 500 Eigentümern, darunter viele Deutsche und andere europäische Mitbürger, haben 438 Widerspruch eingelegt, in dem sie darauf hinweisen, dass die Urbanisation nicht Meeresgebiet sei und die Enteignung gegen europäisches Recht verstoße. Diese Widersprüche wurden pauschal unter Hinweis auf den durch die Gesetze geforderten Schutz und die öffentliche Nutzung der Küstenzonen abgelehnt.
Der spanische Staat eignet sich hier ein gewaltiges Vermögen an, das bisher in privater Hand lag, und macht damit eine Nutzung für eigene - auch wirtschaftliche Zwecke - möglich. Die bisherigen Besitzer erleiden einen großen Vermögensverlust und werden der Unsicherheit ausgeliefert, was mit den betroffenen Flächen geschieht.
Auch der Bebauungsplan der Stadt Roses sieht die Enteignung der privaten Liegeplätze und die Errichtung eines öffentlichen Streifens an den Kanälen entsprechend den staatlichen Vorgaben vor. Dieser Plan wurde ebenfalls – trotz der Widersprüche von Anwohnern – von der zuständigen Behörde genehmigt.
Die betroffenen Eigentümer wollen nun gerichtlich gegen die staatlichen Behörden vorgehen und fordern die Unterstützung des Europäischen Parlaments.
Die Aufforderungen des Europäischen Parlaments und europäischer Abgeordnete an Spanien, die Missbräuche des spanischen Küstengesetzes abzustellen, scheint das spanische Ministerium und die Behörden nicht beeindruckt zu haben. Angesichts der spanischen Ratspräsidentschaft und der Forderungen Spaniens nach europäischer Unterstützung ist dies ein eklatanter Widerspruch. |