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APUCSM – APA Wir über uns
Seit Mai 2008 wehren sich Eigentümer von Schiffsliegeplätzen und Grundstücken/ Häusern an den Kanälen von Santa Margarita (Roses) gegen staatliche Vorhaben, ihr Eigentum als staatlichen Besitz zu deklarieren und es staatlicher Verfügung zu unterstellen.
Zuerst hat das Küstenamt des Madrider Umweltministeriums unter Berufung auf das spanische „Küstengesetz“ von 1988 zugegriffen und eine „Abgrenzung“ des Staatsbesitzes in den Kanälen durchgeführt. Nach dieser sind die gesamten Kanäle und der Fluss Rio Grau Staatseigentum. Darüber hinaus wird ein 6 m-Landstreifen an den inneren Kanälen und ein 20 m-Streifen am Rio Grau als öffentlicher Servicestreifen beansprucht. Dieser Streifen geht mitten durch Grundstücke und Häuser.
Dagegen haben viele Eigentümer Einspruch eingelegt. Sie berufen sich darauf, dass ihr Eigentum notariell übereignet und im Eigentumsregister eingetragen wurde. Ebenso verweisen sie darauf, dass das Kanalsystem von Santa Margarita nicht Meeresgebiet ist, sondern in einer alten Seen und Flusslandschaft errichtet wurde. Außerdem wurde die „Urbanizacion Canales Santa Margarita“ auf privatem Grundbesitz nach von den Behörden genehmigten Plänen erbaut, die das Recht der Eigentümer vorsehen, private Liegeplätze zu errichten und von ihnen aus über die Kanäle das Meer zu erreichen.
Nach diesem Vorgang hat die Stadt Roses in ihrem neuen Bebauungsplan (POUM) Anspruch auf die Kanäle und die privaten Liegeplätze erhoben. Auch hier ist ein 6m- Streifen für Dienstzwecke vorgesehen. Die Stadt möchte die Verwaltung der Kanäle und Liegeplätze einer geschäftlich orientierten Firma übertragen. Roses beruft sich mit seinem Anspruch auf das katalanische Hafengesetz von 1998 und seine Ausführungsbestimmungen (2005).
Wieder haben viele Kanalanlieger Einspruch erhoben. Auch die Stadt setzt sich über alte Eigentumsrechte hinweg und hat nicht das Recht, neue Grenzziehungen vorzunehmen.
Aber damit nicht genug. Am 18.05.08 hat das Departament de Politica Teritorial i Obres Publiques der Generalitat von Katalonien ein „Vorprojekt“ zu Legalisierung und Erneuerung der Kanäle vorgestellt. Auch nach diesem Plan sollen die privaten Liegeplätze enteignet und ein öffentlicher 6m-Streifen für nautische Dienste eingerichtet werden. Mit einem gewaltigen Kostenaufwand will man die Hafeneinfahrt und die Kanäle mit den Anlegeeinrichtungen sanieren. Diese Aufgaben sollen einem privaten Konzessionär, der gewinnwirtschaftlich arbeitet, übertragen werden. Die Liegeplatzbesitzer müssen für die Kosten der Erneuerung der inneren Kanäle aufkommen und für die ihnen enteigneten Liegeplätze hohe Nutzungsgebühren bezahlen.
Auch hier musste wieder Einspruch erhoben werden. Diejenigen, die meinten, die verschiedenen Widersprüche nicht einlegen zu müssen, haben damit – ob sie es wollen oder nicht – den geplanten Maßnahmen zugestimmt.
Schon bei den Protesten gegen die Grenzziehung der spanischen Küstenbehörde haben sich einzelne Anlieger zusammengeschlossen, um sich gemeinsam zu beraten und Schritte miteinander abzustimmen. Unter anderem wurde Verbindung mit dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und mit Europa-Abgeordneten aufgenommen. Aber bisher musste jeder letzten Endes einzeln für sich agieren. Eine große Front der schon in Hinsicht auf die Nationalität sehr unterschiedlichen Eigentümer gegen die staatlichen Enteignungspläne kam nicht zustande. |
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Dies hat sich jetzt geändert. Auf Initiative von einigen engagierten Eigentümern und der „Vereinigung der Bürger und Eigentümer von Sta. Margarita“ wurde am 25.07.09 die APUCSM gegründet. Sie ist eine Untergruppe der Bürgervereinigung von Sta. Margarita, arbeitet aber selbständig. Schon Vorbesprechungen und Gründungsversammlung fanden großen Zuspruch. Viele Eigentümer haben erkannt, dass ihre Eigentumsrechte in ernsthafter Gefahr sind, dass sie sich gemeinsam wehren müssen und dass dies effektiver und billiger ist als der Einzelkampf.
Die APUCSM will die gemeinsamen Rechte der Kanalanlieger in Santa Margarita verteidigen und hierfür die notwendigen Schritte unternehmen. Auch ihre Mitglieder sehen die Notwendigkeit, dass die Kanäle in einem guten Zustand erhalten und geordnet betrieben werden. Aber sie wenden sich dagegen, dass dies benutzt wird, um legitime Eigentümer zu berauben und die Kanäle zum Objekt staatlich-kommunalen und kommerziellen Gewinnstrebens zu machen.
Das Leitungsgremium der APUCSM arbeitet ehrenamtlich. In ihm sind die verschiedenen Nationalitäten vertreten. Die Vereinigung stützt sich auf eine demokratische Verfassung, die dem spanischen Recht entspricht. Maßgebliches Organ ist die Mitgliederversammlung, die über alle wichtigen Schritte entscheidet.
Die APUCSM wurde am 01.09.2010 mit der neuen Vereinigung APA selbständig.
Wir rufen alle Eigentümer an den Kanälen von Santa Margarita und alle Interessierten zum Eintritt in die Vereinigung, zur Mitarbeit und Unterstützung auf. Nur gemeinsam und in großer Zahl können wir unser wertvolles Eigentum vor dem Zugriff derer schützen, die es sich aneignen möchten. |