Die APUCSM informierte über die Lage an den Kanälen in Santa Margarita (Bericht in Arena am 13.08.09)

Am 12.08. fand eine Informationsveranstaltung der „Vereinigung der Eigentümer in der Urbanisation Kanäle Santa Margarita“ (APUCSM) für deutschsprachige Kanalanlieger statt. Vorher gab es schon Treffen für spanisch und französisch sprechende Eigentümer.

Zunächst stellten sich die deutschen Vertreter sich und die Organisation vor. Sie wiesen darauf hin, dass die APUCSM auf private Initiative und auf ehrenamtlicher Basis gegründet wurde, um die gemeinschaftlichen Interessen aller Besitzer von Kanalgrundstücken und Liegeplätze zu verteidigen. Die APUCSM ist eine Untergruppe der Bürgervereinigung von Sta. Margarita und  ist offen für alle hier vertretenen Sprachgemeinschaften. Die nachweisbaren und gesetzlich bestehenden Rechte der Eigentümer können auf die Dauer nur
durch eine starke Gemeinschaft mit vielen Mitgliedern, Mitarbeitern und den notwendigen finanziellen Mitteln bewahrt werden. Sowohl der spanische Staat als auch die katalanische Regierung und die Stadt Roses sind dabei, diese Rechte zu übergehen und den wertvollen Besitz der Eigentümer  unter ihre Verfügung zu stellen. Es wurde erklärt, dass es sich um unterschiedliche Einrichtungen handelt, die sich auf unterschiedliche Gesetze berufen, und dass jeweils gesondert Einsprüche eingelegt werden mussten und müssen.

Heribert Hofmann hat inzwischen eine Internetseite erstellt, in der alle notwendigen Informationen zur APUCSM und zu den laufenden Vorhaben mehrsprachig enthalten sind. Auch die Beitrittserklärung kann heruntergeladen werden.
Die Internetadresse ist:

www.euroclub24.com

Ein wichtiger Punkt waren Informationen und Fragen zu dem neuesten Schreiben der Küstenbehörde in Girona, die das Madrider Umweltministerium vertritt. Die Eigentümer,

die seinerzeit gegen die Abgrenzung spanischen  Staates Einspruch eingelegt haben, erhalten derzeit diese Schreiben. Wenn sie durch einen Rechtsanwalt vertreten wurden, erhalten es diese. Das Schreiben teilt mit, dass sich das Abgrenzungsverfahren im Stadium der „Tramite de Audiencia“, also in der Phase der „Anhörung“ von Betroffenen befindet. Diese können noch einmal Einsprüche geltend machen. Diese Einsprüche müssen wie bisher  einzeln von den betroffenen Eigentümern oder Eigentümergemeinschaften eingereicht werden.

Die APUCSM empfiehlt dringend, dies
zu tun. Eine entsprechende Vorlage wurde erarbeitet und kann auf der oben genannten Website heruntergeladen werden . Zu dem ausführlichen  Einspruchsschreiben gibt es einen Anhang (Anexos) mit wichtigen und teilweise bisher unbekannten Dokumenten, die die Position der Eigentümer stützen. Sie wurden von Sr. Valentin Menendez mühsam in Archiven ausgegraben, da die Stadt den Zugang verweigert. Wenn der Einspruch nicht privat gemacht wird, können sich die Rechtanwälte aller dieser Unterlagen bedienen. Die Einspruchsfrist beträgt 15 Werktage ab Erhalt des Schreibens.

Es wurde mitgeteilt, dass die  Bürgerschaftsvereinigung und die APUCSM Einsprüche  gegen den von der Generalitat genehmigten Plan der Zuschüttung des Hafens Bahia
und die Errichtung eines Trockendocks dort durch die Firma Nautic Center eingelegt haben. Der Plan verstößt gegen rechtliche Grundlagen, auch Naturschutzgesetze, und ist gegen die Interessen der übrigen Kanalanlieger. Hier war ein gemeinschaftlicher Einspruch im Interesse aller privaten Eigentümer möglich.

Auf den Hinweis eines Teilnehmers, dass es an den Kanälen viel zu tun gäbe, wurde geantwortet, das es jetzt erst einmal darauf ankomme, die Rechte der Eigentümer zu sichern und eine starke Interessenvertretung zu bilden.

Dr. Wolfram Janzen